CBAM – CO2-Grenzausgleichsabgabe 

Harry Biersack

Die EU möchte bis 2050 eine klimaneutrale Volkswirtschaft werden. CBAM ist Teil des Green Deals und des „Fit for 55“ Klimaschutz-Pakets. Durch CBAM soll verhindert werden, dass in der EU produzierte Produkte durch klimaschädlichere Importe aus Drittländern ersetzt werden.

 

CBAM betrifft große Teile deutscher Unternehmen. Folgende Waren fallen bereits unter die Regeln des CBAM:

 

  • Aluminium: 7601, 7603-7608, 76090000, 7610, 76110000, 7612, 76130000, 7614, 7616
  • Eisenerz: 26011200
  • Eisen und Stahl: Kapitel 72 mit Ausnahme einzelner Waren der Position 7202, nämlich: 7202 20, 7202 30, 7202 50, 7202, 70-72029980, 7301, 7302, 730300, 7304-7311, 7318, 7326
  • Düngemittel, Ammoniak, Kaliumnitrat: 28080000, 2814, 28342100, 3102, 3105
  • Strom: 27160000
  • Zement: 25231000, 25070080, 25232100, 25232900, 25233000, 25239000
  • Wasserstoff: 280410000

 

CBAM wird schrittweise eingeführt – die Übergangsphase läuft vom 01. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2025. Während dieser Zeitspanne müssen Unternehmen die direkten und indirekten Emissionen, welche bei der Produktion der importierten Güter entstanden sind, berechnen und dokumentieren und einen vierteljährlichen Bericht (aktuell bereits Pflicht!) einreichen. Der Bericht enthält Informationen bezüglich der importierten Menge, der direkten und indirekten im EU-Ausland angefallenen CO2-Emissionen und des im Herkunftsland möglicherweise gezahlten CO2-Preises. In diesem Zeitraum sind noch keine finanziellen Abgaben zu entrichten.

 

Ab 2026 müssen Zertifikate kostenpflichtig erworben werden. Ab diesem Zeitpunkt sollen freie Zuteilungen sukzessive reduziert und entsprechend durch CBAM-Zertifikate ausgeglichen werden, bis diese am Ende des Jahres 2034 komplett wegfallen.

 

Betroffene Einführer sollten sich zwingend mit dem Thema auseinandersetzen, besonders da es so gut wie keine Ausnahmen gibt und bei Versäumnissen empfindliche Strafen drohen.

 

Anmerkung: Es ist sehr wahrscheinlich mit einer Ausweitung der betroffenen Produkte zu rechnen. CBAM gilt in der aktuellen Fassung nicht nur für Unternehmen, auch Privatpersonen müssten eine Meldung abgeben.

 

Externe Links:

Umweltbundesamt

Zoll CO2

FAQ zu CBAM

EU - Carbon Border Adjustment Mechanism


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