Harry Biersack
CBAM betrifft große Teile deutscher Unternehmen. Folgende Waren fallen bereits unter die Regeln des CBAM:
CBAM wird schrittweise eingeführt – die Übergangsphase läuft vom 01. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2025. Während dieser Zeitspanne müssen Unternehmen die direkten und indirekten Emissionen, welche bei der Produktion der importierten Güter entstanden sind, berechnen und dokumentieren und einen vierteljährlichen Bericht (aktuell bereits Pflicht!) einreichen. Der Bericht enthält Informationen bezüglich der importierten Menge, der direkten und indirekten im EU-Ausland angefallenen CO2-Emissionen und des im Herkunftsland möglicherweise gezahlten CO2-Preises. In diesem Zeitraum sind noch keine finanziellen Abgaben zu entrichten.
Ab 2026 müssen Zertifikate kostenpflichtig erworben werden. Ab diesem Zeitpunkt sollen freie Zuteilungen sukzessive reduziert und entsprechend durch CBAM-Zertifikate ausgeglichen werden, bis diese am Ende des Jahres 2034 komplett wegfallen.
Betroffene Einführer sollten sich zwingend mit dem Thema auseinandersetzen, besonders da es so gut wie keine Ausnahmen gibt und bei Versäumnissen empfindliche Strafen drohen.
Anmerkung: Es ist sehr wahrscheinlich mit einer Ausweitung der betroffenen Produkte zu rechnen. CBAM gilt in der aktuellen Fassung nicht nur für Unternehmen, auch Privatpersonen müssten eine Meldung abgeben.
Externe Links:
EU - Carbon Border Adjustment Mechanism
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